Polnisch-ukrainische Grenzübergänge – was ändert sich für Lastkraftwagen?

Zwischen dem 1. September und dem 30. November dieses Jahres. Es wird Änderungen bei der Bedienung der polnisch-ukrainischen Grenzübergänge für Lastkraftwagen geben.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t können nur noch an den folgenden Grenzübergängen passieren:
Krościenko – Smolnica;
Zosin – Ustiług;
Budomierz – Hrushev;
Dolhobyczów – Uhrynów.
Lkw über 7,5 t (zulässiges Gesamtgewicht) werden an den Grenzübergängen abgefertigt:
Korczowa – Krakowiec;
Dorohusk – Jagodzin;
Medyka – Szeginie;
Hrebenne – Rawa Ruska.
Der Transport von Waren, die der Kontrolle durch die Qualitätsinspektion für Landwirtschaft und Lebensmittel (IJHARS), die staatliche Pflanzen- und Saatgutinspektion (PIORiN), die staatliche Sanitärinspektion (PIS) und die staatliche Veterinärinspektion (PIW) unterliegen, wird unverändert an Grenzkontrollstellen durchgeführt, die gemäß der Verordnung 2017/625 ausgewählt wurden, teilte das Finanzministerium mit.

Wir bieten landesweite Transportdienstleistungen mit allen Fahrzeugtypen an, sowohl für Komplettladungen als auch für Sammelgut.

Um die Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen, transportieren wir Waren an jeden beliebigen Ort in ganz Polen. Je nach Ihrem Bedarf transportieren wir nicht nur große Ladungen, sondern auch kleinere Pakete. Wir sorgen dafür, dass die Aufträge pünktlich ausgeführt werden und überwachen die Sendungen jederzeit.