Polnisch-ukrainische Grenzübergänge – was ändert sich für Lastkraftwagen?
Zwischen dem 1. September und dem 30. November dieses Jahres. Es wird Änderungen bei der Bedienung der polnisch-ukrainischen Grenzübergänge für Lastkraftwagen geben.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t können nur noch an den folgenden Grenzübergängen passieren:
Krościenko – Smolnica;
Zosin – Ustiług;
Budomierz – Hrushev;
Dolhobyczów – Uhrynów.
Lkw über 7,5 t (zulässiges Gesamtgewicht) werden an den Grenzübergängen abgefertigt:
Korczowa – Krakowiec;
Dorohusk – Jagodzin;
Medyka – Szeginie;
Hrebenne – Rawa Ruska.
Der Transport von Waren, die der Kontrolle durch die Qualitätsinspektion für Landwirtschaft und Lebensmittel (IJHARS), die staatliche Pflanzen- und Saatgutinspektion (PIORiN), die staatliche Sanitärinspektion (PIS) und die staatliche Veterinärinspektion (PIW) unterliegen, wird unverändert an Grenzkontrollstellen durchgeführt, die gemäß der Verordnung 2017/625 ausgewählt wurden, teilte das Finanzministerium mit.